Frühjahr - Sommer 2024 - NEUKAM-REBA
Internet: www.neukam.de • Telefon: 0911/20 229 0 • E-Mail: info@neukam-reba.de 110 ReiseBeDinGUnGen Der NeUKaM-ReBa GMBH FÜr BUchUnGen aB DeM 01.07.2023 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Neukam-Reba GmbH, im Buchungsfall ab dem 01.07.2023 zustande kommenden Pauschalreise- vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: 1.1.a) Grundlage des Angebots der Neukam-Reba GmbH und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Neukam-Reba GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 1.1.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Neukam-Reba GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Neukam-Reba GmbH vor, an das Neukam-Reba GmbH für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Neukam-Reba GmbH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine ZorZertraglichen Informationspflichten erfʳllt hat und der /unde innerhalb der Bindungsfrist Neukam-Reba GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.1.c) Die von Neukam-Reba GmbH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodali- täten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.1.d) (er /unde haftet fʳr alle Zertraglichen Verpflichtungen Zon Mitreisenden, fʳr die er die Buchung Zornimmt, [ie fʳr seine eigenen, so[eit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrʳckliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Neukam-Reba GmbH erfolgen bei E-Mails durch ʘbermittlung des ausgefʳllten und unter^eichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Neukam-Reba GmbH den Ab- schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Neukam-Reba GmbH bzw. durch Anzahlung der Reise zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Neukam-Reba GmbH dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Rei- sebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Neukam-Reba GmbH erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von Neukam-Reba GmbH im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betʞtigung des Buttons der Schaltflʞche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Neukam-Reba GmbH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Ver- tragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) (ie ʘbermittlung der Buchung durch Betʞtigung des Buttons Ɗ^ahlungspflichtig buchenƈ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Neukam-Reba GmbH ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertrags- angebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Neukam-Reba GmbH bzw. einer Anzahlung der Reise durch den Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons Ɗ^ahlungspflichtig buchenƈ durch entsprechende unmittelbare (arstellung der Reise- bestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) , so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich- keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Neukam Reba GmbH wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. Neukam-Reba GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbe- sondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Neukam-Reba GmbH und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsiche- rers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bei Busreisen 21 Tage und bei Flug- Schiffsreisen 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Neukam-Reba GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertrag- lichen 0eistungen bereit und in der 0age ist, seine geset^lichen Informationspflichten erfʳllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Neukam-Reba GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Neukam-Reba GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Neukam-Reba GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Neukam-Reba GmbH ist Zerpflichtet, den /unden ʳber 0eistungsʞnderungen unZer^ʳglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Neukam-Reba GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Neukam-Reba GmbH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Neukam-Reba GmbH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. Neukam-Reba GmbH behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsabschluss 4.1.a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, 4.1.b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder 4.1.c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Neukam-Reba GmbH den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: 4.3.a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Neukam-Reba GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Neukam-Reba GmbH vom Kunden den Er- höhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu- sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Neukam-Reba GmbH vom Kunden verlangen. 4.3.b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Neukam-Reba GmbH verteuert hat. 4.4. Neukam-Reba GmbH ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Neukam-Reba GmbH führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Neukam-Reba GmbH zu erstatten. Neukam- Reba GmbH darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Neukam-Reba GmbH tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Neukam-Reba GmbH hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Neukam-Reba GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Neukam-Reba GmbH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Neukam-Reba GmbH unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Neukam-Reba GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Neukam-Reba GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Neukam-Reba GmbH unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Neukam-Reba GmbH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Neukam-Reba GmbH wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. Rücktrittskosten (pro Person) bei Busreisen: bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises ab 6. - 1 Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises bei Hochsee- Flußkreuzfahrten und Flugreisen: bis 60 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises 59. - 30. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
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