Frühjahr - Sommer 2024 - NEUKAM-REBA

Internet: www.neukam.de • Telefon: 0911/20 229 0 • E-Mail: info@neukam-reba.de 112 Reise gebucht? Auch an den Reiseschutz denken! Marketinginformation Prämien pro Einzelperson/ Familie/Paar/ Objekt(e) in € Reiserücktritts Versicherung Sichere Fahrt Auto / Bus / Bahn RundumSorglos Schutz Reisen bis Tage Sichere Fahrt Auto / Bus / Bahn • Storn kosten-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Stornokosten- • Reise bbruch- • Reisekranken- • Reisegepäck-Vers. mit SB ohne SB mit SB ohne SB Europa Europa Europa Europa jedes Alter bis 64 Jahre ab 65 Jahre jedes Alter bis 64 Jahre ab 65 Jahre Reisepreis pro Einzel- person bzw. Gesamt- reisepreis pro Familie/ Paar/ Objekt(e) in € bis 100,– 6,– 11,– 13,– 9,– 21,– 26,– 200,– 11,– 19,– 23,– 17,– 29,– 36,– 300,– 16,– 26,– 31,– 21,– 35,– 44,– 400,– 20,– 32,– 37,– 25,– 42,– 52,– 500,– 24,– 38,– 43,– 30,– 46,– 57,– 600,– 28,– 43,– 50,– 35,– 51,– 64,– 800,– 32,– 48,– 56,– 40,– 59,– 73,– 1.000,– 36,– 55,– 65,– 45,– 69,– 87,– 1.200,– 41,– 62,– 74,– 53,– 80,– 101,– 1.400,– 47,– 70,– 83,– 59,– 90,– 112,– 1.600,– 52,– 78,– 91,– 67,– 99,– 122,– 1.800,– 58,– 84,– 100,– 76,– 111,– 140,– 2.000,– 65,– 90,– 108,– 85,– 124,– 160,– 2.200,– 72,– 99,– 119,– 94,– 135,– 177,– 2.400,– 79,– 108,– 130,– 105,– 146,– 194,– 2.600,– 86,– 117,– 141,– 119,– 157,– 214,– 2.800,– 99,– 132,– 159,– 132,– 168,– 239,– 3.000,– 119,– 149,– 179,– 149,– 179,– 269,– über 3.000,– bis 20.000,– 4%* 5%* 7%* 6%* 7%* 9%* Selbstbeteiligung (SB) Stornokosten–Versicherung und Reiseabbruch–Versicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person. Reisekranken–Versicherung: €100,- des erstattungsfähigen Schadens. Reisegepäck–Versicherung: €100,– je Versicherungsfall. Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2023. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten. Gültig für alle Tagesreisen mit dem Bus (bis zu 24 Stunden, ohne Übernachtung), die in Deutschland beginnen und enden. Prämien pro Einzelperson in € Stornokosten Versicherung für Bustagesfahrten inkl. Eintrittskarte ohne Selbstbeteiligung Reisepreis in € bis 30,– 2,50 50,– 3,50 75,– 4,90 100,– 5,70 150,– 8,60 200,– 11,50 250,– 12,90 300,– 14,40 400,– 18,70 500,– 23,10 *vom Reisepreis Bei der von Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Neukam Reba GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durch- führung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Neukam Reba GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlun- gen Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle einer Insolvenz. Wichtige Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontakt- stelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal- reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktre- ten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden den Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pau- schalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwie- rigkeiten befindet. - Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Neukam Reba GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Touristik-Versicherungs- Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, E-Mail: service@tourvers.de , Telefon: 040/2442880 / Schadenregulierungsstelle: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried- Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, E-Mail: info@hansemerkur.de , Telefon: 040/53799360) kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Neukam Reba GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht um- geset^ten *orm ^u finden ist www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Reiseveranstalter: Neukam-Reba GmbH Hallplatz 2 90402 Nürnberg FOrMBlatt zUr UnterrichtUnG Des ReisenDen Bei einer PaUschalreise nach § 651a Des BÜrGerlichen GesetzBUchs

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