Auslandsreiseverkehr - Glossar - NEUKAM-REBA
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Auslandsreiseverkehr

Der Begriff Auslandsreiseverkehr bezeichnet in der Bustouristik alle organisierten Busreisen, die grenzüberschreitend durchgeführt werden. Veranstalter organisieren diese Reisen unter Berücksichtigung spezieller rechtlicher und organisatorischer Anforderungen.

Anforderungen für Reisende

Für deutsche Staatsbürger genügt innerhalb Europas in der Regel ein gültiger Personalausweis. Nicht-EU-Bürger oder Reisende mit Aufenthaltstitel in Deutschland müssen hingegen zusätzliche Bestimmungen beachten:

  • Visapflicht: Drittstaatenangehörige benötigen häufig ein Visum für Reisen in Nicht-EU-Länder oder Transit durch bestimmte Staaten.

  • Grenzkontrollen: Besonders bei Fahrten in Länder außerhalb des Schengen-Raums (z. B. Großbritannien, Schweiz, Bosnien) sind Pass- und Zollkontrollen üblich.

Veranstalter weisen in Reiseunterlagen darauf hin, Reisende sind jedoch selbst verantwortlich für das Vorliegen der notwendigen Dokumente.

Anforderungen für Busunternehmen

Busveranstalter müssen bei grenzüberschreitenden Fahrten rechtliche Vorgaben erfüllen:

  • Genehmigungen und Fahrtenlisten: Für internationale Busfahrten sind spezielle Genehmigungen erforderlich, und der Reiseverlauf muss dokumentiert sein.

  • Kabotageverbote: Innerhalb der EU dürfen Veranstalter keine reinen Inlandsfahrten in anderen Mitgliedsstaaten anbieten, sondern nur grenzüberschreitende Fahrten.

Bedeutung für Reisende

Reisende sollten sich eigenständig über geltende Einreisebestimmungen informieren. Veranstalter unterstützen durch Hinweise, tragen jedoch nicht die Verantwortung für fehlende oder ungültige Reisedokumente.

 

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