Gelegenheitsverkehr - Glossar - NEUKAM-REBA
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Gelegenheitsverkehr

Der Gelegenheitsverkehr umfasst alle nicht regelmäßig wiederkehrenden Busfahrten im Personenverkehr. Im Gegensatz zum Linienverkehr sind diese Fahrten nicht an einen festen Fahrplan gebunden. Sie werden von Reiseveranstaltern, Unternehmen oder privaten Gruppen für individuelle Zwecke genutzt, etwa für Tagesausflüge, Transfers oder Rundreisen.

Typen des Gelegenheitsverkehrs

  • Ausflugsfahrten: Tages- oder Mehrtagesreisen zu touristischen Zielen mit festgelegtem Programm, z. B. Städtereisen oder Kulturfahrten.

  • Mietomnibusverkehr: Exklusive Anmietung eines Busses für private Gruppen, Vereinsausflüge oder Firmenveranstaltungen.

  • Transferfahrten: Beförderung zu Flughäfen, Hotels oder Kreuzfahrtterminals, oft als Shuttle-Dienst organisiert.

  • Reisebusverkehr: Mehrtägige Rundreisen, teilweise kombiniert mit anderen Verkehrsmitteln wie Fähren oder Flugzeugen.

Rechtlich unterliegt der Gelegenheitsverkehr dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Während nicht-gewerbliche Fahrten, etwa mit vereinseigenen Bussen, keine Genehmigung benötigen, ist für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr eine Verkehrserlaubnis nach § 46 PBefG erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Fahrten vereinfacht das INTERBUS-Abkommen das Genehmigungsverfahren zwischen teilnehmenden Ländern.

Ein wesentlicher Aspekt sind die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten, die durch die EU-Verordnung 561/2006 geregelt werden. Busfahrer dürfen täglich bis zu neun Stunden fahren, zweimal pro Woche bis zu zehn Stunden. Nach spätestens viereinhalb Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Diese Regelungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Fahrer vor Überlastung schützen.

Der Gelegenheitsverkehr ist für die Bustouristik von großer wirtschaftlicher Bedeutung, da er maximale Flexibilität ermöglicht. Besonders im Mietbusgeschäft, bei Eventlogistik und Gruppenreisen spielt er eine zentrale Rolle. Veranstalter profitieren von einer freien Preisgestaltung ohne Tarifbindung, müssen jedoch betriebswirtschaftliche Risiken sorgfältig kalkulieren. Eine effiziente Disposition und eine optimale Auslastung der Fahrzeugflotte sind entscheidend, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

 

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