Personenbeförderungsgesetz - Glossar - NEUKAM-REBA
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Personenbeförderungsgesetz

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für den öffentlichen Personenverkehr in Deutschland. Es regelt die Beförderung von Fahrgästen mit Bussen, Straßenbahnen und Taxen und legt die Rahmenbedingungen für Linien- und Gelegenheitsverkehr fest.

Anwendungsbereich

Das PBefG gilt für alle Unternehmen, die gewerblich Fahrgäste gegen Entgelt befördern. Es unterscheidet zwischen folgenden Verkehrsarten:

  • Linienverkehr: Regelmäßige Fahrten nach einem festen Fahrplan mit genehmigten Haltestellen. Dazu zählen Stadt- und Regionalbusse sowie Fernbusse.
  • Gelegenheitsverkehr: Fahrten ohne festen Fahrplan, darunter Mietomnibusverkehr (z. B. Gruppenreisen, Shuttle-Dienste) und Ausflugsfahrten.
  • Taxen- und Mietwagenverkehr: Regelt den Betrieb von Taxen, die Fahrgäste flexibel aufnehmen, sowie Mietwagen mit Fahrer.

Genehmigungspflicht

Für den gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Unternehmen müssen dazu nachweisen:

  • Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung des Unternehmensleiters
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Lenk- und Ruhezeiten, Versicherungspflicht)

Die Genehmigung wird für eine bestimmte Dauer erteilt und kann unter Auflagen verlängert werden.

Tarifpflicht und Betriebspflicht

Im Linienverkehr sind Betreiber an behördlich genehmigte Tarife gebunden und müssen die Beförderungspflicht erfüllen – das bedeutet, dass alle Fahrgäste befördert werden müssen, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Im Gelegenheitsverkehr gibt es keine Tarifpflicht, da Preise individuell vereinbart werden.

Fahrgastrechte und Verbraucherschutz

Das PBefG stellt sicher, dass Fahrgastrechte eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf:

  • Barrierefreiheit (z. B. Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen)
  • Informationspflichten zu Fahrplänen und Tarifen
  • Sicherheitspflichten (z. B. technische Kontrollen der Fahrzeuge, Schulung des Fahrpersonals)

Liberalisierung des Fernbusmarktes

Bis 2013 waren Fernbuslinien durch das PBefG stark eingeschränkt, um die Deutsche Bahn als öffentlich finanziertes Verkehrsunternehmen zu schützen. Mit der Marktliberalisierung 2013 wurde das Gesetz angepasst, sodass private Fernbusanbieter nun bundesweite Linienverkehre betreiben dürfen. Seitdem haben sich Anbieter wie FlixBus etabliert, die den innerdeutschen Fernverkehr dominieren.

Bedeutung für Busreiseunternehmen

Das PBefG ist für Busreiseveranstalter und Busunternehmen essenziell, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb vorgibt. Wer Linien- oder Gelegenheitsverkehre anbieten möchte, muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Bußgelder oder den Entzug der Betriebserlaubnis zu vermeiden.

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