Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für den öffentlichen Personenverkehr in Deutschland. Es regelt die Beförderung von Fahrgästen mit Bussen, Straßenbahnen und Taxen und legt die Rahmenbedingungen für Linien- und Gelegenheitsverkehr fest.
Das PBefG gilt für alle Unternehmen, die gewerblich Fahrgäste gegen Entgelt befördern. Es unterscheidet zwischen folgenden Verkehrsarten:
Für den gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Unternehmen müssen dazu nachweisen:
Die Genehmigung wird für eine bestimmte Dauer erteilt und kann unter Auflagen verlängert werden.
Im Linienverkehr sind Betreiber an behördlich genehmigte Tarife gebunden und müssen die Beförderungspflicht erfüllen – das bedeutet, dass alle Fahrgäste befördert werden müssen, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Im Gelegenheitsverkehr gibt es keine Tarifpflicht, da Preise individuell vereinbart werden.
Das PBefG stellt sicher, dass Fahrgastrechte eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf:
Bis 2013 waren Fernbuslinien durch das PBefG stark eingeschränkt, um die Deutsche Bahn als öffentlich finanziertes Verkehrsunternehmen zu schützen. Mit der Marktliberalisierung 2013 wurde das Gesetz angepasst, sodass private Fernbusanbieter nun bundesweite Linienverkehre betreiben dürfen. Seitdem haben sich Anbieter wie FlixBus etabliert, die den innerdeutschen Fernverkehr dominieren.
Das PBefG ist für Busreiseveranstalter und Busunternehmen essenziell, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb vorgibt. Wer Linien- oder Gelegenheitsverkehre anbieten möchte, muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Bußgelder oder den Entzug der Betriebserlaubnis zu vermeiden.