Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das Pauschalreisen organisiert und vertreibt. Dabei übernimmt es die Verantwortung für die gesamte Reise, einschließlich Transport, Unterkunft und Zusatzleistungen wie Ausflüge oder Verpflegung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reiseveranstalter sind im Pauschalreiserecht geregelt, insbesondere in der EU-Richtlinie 2015/2302.
Reiseveranstalter unterscheiden sich von Reisevermittlern, die lediglich Reisen verkaufen, ohne selbst Leistungen zu bündeln. Während Reiseveranstalter als Vertragspartner der Kunden auftreten, haften Vermittler nicht für die Durchführung der Reise.
Reiseveranstalter unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher Pflichten, die den Verbraucherschutz gewährleisten:
Reiseveranstalter treten in unterschiedlichen Geschäftsmodellen auf:
Im Bustourismus treten Busunternehmen häufig selbst als Reiseveranstalter auf, indem sie komplette Gruppenreisen organisieren. Besonders verbreitet sind:
Diese Veranstalter müssen die gleichen gesetzlichen Vorgaben einhalten wie große Anbieter und insbesondere sicherstellen, dass Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen reibungslos organisiert sind.
Durch die Digitalisierung und Plattform-Ökonomie haben sich neue Vertriebswege für Reiseveranstalter etabliert. Während klassische Katalogreisen an Bedeutung verlieren, gewinnen Online-Buchungen und dynamische Reiseangebote zunehmend an Marktanteilen. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen, etwa durch verbesserte Reiserechtsschutz-Vorgaben und verschärfte Umweltauflagen im Reisebusverkehr.
Die Zukunft der Bustouristik hängt stark davon ab, wie Reiseveranstalter sich an neue Marktbedingungen anpassen und nachhaltige, digital unterstützte Konzepte entwickeln.