Reiseveranstalter - Glossar - NEUKAM-REBA
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Reiseveranstalter

Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das Pauschalreisen organisiert und vertreibt. Dabei übernimmt es die Verantwortung für die gesamte Reise, einschließlich Transport, Unterkunft und Zusatzleistungen wie Ausflüge oder Verpflegung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reiseveranstalter sind im Pauschalreiserecht geregelt, insbesondere in der EU-Richtlinie 2015/2302.

Abgrenzung zu Reisevermittlern

Reiseveranstalter unterscheiden sich von Reisevermittlern, die lediglich Reisen verkaufen, ohne selbst Leistungen zu bündeln. Während Reiseveranstalter als Vertragspartner der Kunden auftreten, haften Vermittler nicht für die Durchführung der Reise.

Pflichten eines Reiseveranstalters

Reiseveranstalter unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher Pflichten, die den Verbraucherschutz gewährleisten:

  • Haftung für die Reiseleistung: Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise. Treten Mängel auf, ist er verpflichtet, Abhilfe zu schaffen oder eine Entschädigung zu leisten.
  • Informationspflichten: Vor der Buchung müssen alle wesentlichen Reiseinformationen (z. B. Preis, Leistungen, Stornobedingungen) klar kommuniziert werden.
  • Insolvenzabsicherung: Reiseveranstalter müssen eine Insolvenzversicherung oder einen Sicherungsschein bereitstellen, um Kundengelder im Falle einer Pleite abzusichern.
  • Reisemängel und Gewährleistung: Kunden haben bei Mängeln das Recht auf Nachbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz.

Formen von Reiseveranstaltern

Reiseveranstalter treten in unterschiedlichen Geschäftsmodellen auf:

  • Klassische Reiseveranstalter: Unternehmen, die feste Pauschalreisen zusammenstellen und über Kataloge oder Online-Plattformen vertreiben.
  • Spezialreiseveranstalter: Anbieter, die sich auf bestimmte Zielgruppen oder Reisearten (z. B. Studienreisen, Busreisen, Abenteuerreisen) fokussieren.
  • Virtuelle Reiseveranstalter: Unternehmen, die dynamische Bausteinreisen anbieten, bei denen Kunden verschiedene Leistungen individuell kombinieren können.

Bedeutung für die Bustouristik

Im Bustourismus treten Busunternehmen häufig selbst als Reiseveranstalter auf, indem sie komplette Gruppenreisen organisieren. Besonders verbreitet sind:

  • Rundreisen mit dem Bus
  • Städtereisen und Eventfahrten
  • Musical- und Kulturreisen
  • Pilgerreisen und Vereinsfahrten

Diese Veranstalter müssen die gleichen gesetzlichen Vorgaben einhalten wie große Anbieter und insbesondere sicherstellen, dass Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen reibungslos organisiert sind.

Marktentwicklung und Herausforderungen

Durch die Digitalisierung und Plattform-Ökonomie haben sich neue Vertriebswege für Reiseveranstalter etabliert. Während klassische Katalogreisen an Bedeutung verlieren, gewinnen Online-Buchungen und dynamische Reiseangebote zunehmend an Marktanteilen. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen, etwa durch verbesserte Reiserechtsschutz-Vorgaben und verschärfte Umweltauflagen im Reisebusverkehr.

Die Zukunft der Bustouristik hängt stark davon ab, wie Reiseveranstalter sich an neue Marktbedingungen anpassen und nachhaltige, digital unterstützte Konzepte entwickeln.

Kundenbewertungen von reise-bewertungen.com
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