Die Ruhezeit im gewerblichen Busverkehr bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit für Fahrer zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Sie ist in der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt und dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Schutz der Fahrer vor Übermüdung. Diese Vorschriften gelten für alle Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die im gewerblichen Personenverkehr eingesetzt werden.
Ein Busfahrer muss innerhalb eines Arbeitstags mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nehmen. Alternativ kann die Ruhezeit in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, wobei der erste mindestens 3 Stunden und der zweite mindestens 9 Stunden betragen muss. Bis zu dreimal pro Woche darf diese tägliche Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden, sofern sie innerhalb der folgenden Wochen ausgeglichen wird.
Innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen müssen Busfahrer mindestens zwei wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Eine dieser Ruhezeiten muss mindestens 45 Stunden betragen, während die zweite auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden kann, wenn der Fahrer die Differenz in den folgenden Wochen ausgleicht.
Bei Fahrten mit zwei Fahrern gelten besondere Vorschriften. Innerhalb von 30 Stunden muss jeder Fahrer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 9 Stunden nehmen. Diese Regelung ermöglicht längere Fahrstrecken, ohne gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen.
In Ausnahmefällen, etwa bei Staus oder unerwarteten Verzögerungen, darf die Lenkzeit einmalig um bis zu eine Stunde verlängert werden, wenn der Fahrer dadurch einen geeigneten Halteort erreicht. Eine Verlängerung um zwei Stunden ist zulässig, wenn vorher eine Pause von 30 Minuten eingelegt wurde. Diese Abweichungen müssen jedoch im Fahrtenschreiber dokumentiert werden.
Die Einhaltung der Ruhezeiten wird streng kontrolliert. Digitale Fahrtenschreiber erfassen automatisch alle Lenk- und Ruhezeiten, die bei Verkehrskontrollen durch Behörden wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) oder die Polizei überprüft werden. Verstöße gegen die Vorschriften können zu hohen Geldbußen führen. In Deutschland drohen Strafen von mehreren Tausend Euro, Fahrverbote für den Fahrer und Sanktionen für das Busunternehmen.
Für den touristischen Gelegenheitsverkehr gibt es in einigen Ländern Sonderregelungen, die den besonderen Anforderungen von Reisegruppen Rechnung tragen. Dennoch müssen Busreiseveranstalter ihre Fahrpläne so gestalten, dass gesetzliche Ruhezeiten problemlos eingehalten werden können. Oft setzen Unternehmen auf Doppelbesetzungen oder organisieren Übernachtungen für das Fahrpersonal, um eine sichere und reibungslose Durchführung der Reisen zu gewährleisten.